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   VG Schwerin, 05.05.2022 - 3 A 209/18 SN   

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VG Schwerin, 05.05.2022 - 3 A 209/18 SN (https://dejure.org/2022,16701)
VG Schwerin, Entscheidung vom 05.05.2022 - 3 A 209/18 SN (https://dejure.org/2022,16701)
VG Schwerin, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - 3 A 209/18 SN (https://dejure.org/2022,16701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 5 WaffG, § 41 WaffG
    Klage gegen waffenrechtliche Verfügung nach § 41 WaffG erfolglos, da Kläger sich auch nach Austritt aus der NPD für die rechtsextremistische Szene engagiert.

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Auszug aus VG Schwerin, 05.05.2022 - 3 A 209/18
    Zur Bestimmung des Begriffs der "Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung" kann mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, BeckRS 2019, 20166 Rn. 23) auf die Rechtsprechung zu Art. 9 Abs. 2 GG zurückgegriffen werden.

    Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen sind hingegen nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, BeckRS 2019, 20166 Rn. 23.; VG Berlin, Beschluss vom 16.3.2020 - 1 L 14/20 -, juris Rn. 16).

    Die Frage nach der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit eines Mitgliedes der NPD, welches für die Partei kandidiert und Funktionärsaufgaben wahrgenommen hat, ist in der Rechtsprechung (höchstrichterlich) geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, BeckRS 2019, 20166; VGH Kassel, Urteil vom 12. Oktober 2017 - 4 A 626/17 -, juris Rn. 36 ff.).

    Strafrechtlich und waffenrechtlich beanstandungsfreies Verhalten in der Vergangenheit genügt zur Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit allein nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9/18 - BeckRS 2019, 20166 Rn. 36).

    Aber auch im Rahmen der vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Einzelfallentscheidung, ob die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit widerlegt ist, weil der vom Gesetzgeber typisierend vorausgesetzte Zusammenhang zwischen der relevanten Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen und dem Schutzzweck des Waffengesetzes ausnahmsweise fehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9/18 - BeckRS 2019, 20166 Rn. 36), ergeben sich keine Umstände, die zugunsten des Klägers die Regelvermutung widerlegen.

    Dies wäre nur bei einer unmissverständlichen Distanzierung des Klägers vom rechtsextremistischen Gedankengut der Fall (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9/18 - BeckRS 2019, 20166 Rn. 36).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Schwerin, 05.05.2022 - 3 A 209/18
    Antisemitische oder auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte sind mit dem egalitären Menschenwürdegehalt der Grundrechte nicht vereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, BeckRS 2017, 100243 Rn. 527).

    Die zentralen Prinzipien des Nationalsozialismus (Führerprinzip, ethnischer Volksbegriff, Rassismus, Antisemitismus) verstoßen ebenfalls gegen die Menschenwürde und verletzen zugleich das Gebot gleichberechtigter Teilhabe aller Bürger am politischen Willensbildungsprozess sowie - aufgrund des Führerprinzips - den Grundsatz der Volkssouveränität (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, BeckRS 2017, 100243 Rn. 584).

    Bereits das Bundesverfassungsgericht hat sich im Rahmen des NPD-Verbotsverfahrens, u. a. mit der "Dorfgemeinschaft Jamel" auseinandergesetzt und attestiert, dass insgesamt keine Zweifel bestehen, "dass es sich bei Jamel um einen durch rechtsextremes Denken geprägten Ort handelt." (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, BeckRS 2017, 100243 Rn. 925).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht kein Verbot der NPD nach § 46 BVerfGG ausgesprochen, da es an der Potenzialität der NPD gefehlt habe; jedoch hat es die Verfassungswidrigkeit ihrer Bestrebungen festgestellt (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, BeckRS 2017, 100243, beck-online), was im Rahmen der Vorschrift tatbestandsmäßig ausreichend ist (vgl. BT-Drs. 19/15875, 36; Papsthart, in: Steindorf/Papsthart, WaffG, 11. Aufl. 2022, § 5 Rn. 54; Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 29c).

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Schwerin, 05.05.2022 - 3 A 209/18
    An die Prognose selbst sind, entsprechend dem Gesetzeszweck, keine überhöhten Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, BeckRS 2015, 42545 Rn. 17; VGH Kassel, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 A 814/17 -, Rn. 32; BT-Drs. 14/7758, S. 1, 54).

    Die Prognose der Unzuverlässigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, BeckRS 2015, 42545 Rn. 17) - der sich das Gericht anschließt - nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt wird, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftige Verhaltensweisen im Sinne der Vorschrift begehen wird (so auch: Gade, in: Gade, 2. Aufl. 2018, WaffG § 5 Rn. 20); ein Restrisiko ist nicht hinzunehmen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. November 2007 - 21 ZB 07.2711 -, juris Rn. 7 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 21 C 18.578

    Waffenbesitzverbot wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

    Auszug aus VG Schwerin, 05.05.2022 - 3 A 209/18
    Für die Bewertung der erforderlichen Unzuverlässigkeit im Rahmen des § 41 Abs. 1 Nr. 2 WaffG kann auf die Regelungen in § 5 WaffG zurückgegriffen werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 21 C 18.578 -, BeckRS 2019, 1677 Rn. 13; Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 1b).
  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Auszug aus VG Schwerin, 05.05.2022 - 3 A 209/18
    Die Frage nach der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit eines Mitgliedes der NPD, welches für die Partei kandidiert und Funktionärsaufgaben wahrgenommen hat, ist in der Rechtsprechung (höchstrichterlich) geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, BeckRS 2019, 20166; VGH Kassel, Urteil vom 12. Oktober 2017 - 4 A 626/17 -, juris Rn. 36 ff.).
  • BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

    Auszug aus VG Schwerin, 05.05.2022 - 3 A 209/18
    Das Schutzgut der verfassungsmäßigen Ordnung umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - der sich das erkennende Gericht anschließt - die elementaren Grundsätze der Verfassung, insbesondere die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG, das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 670/13 -, BeckRS 2018, 18810 Rn. 107).
  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus VG Schwerin, 05.05.2022 - 3 A 209/18
    Die Sicherheitsbehörden dürfen dabei auch an Äußerungen anknüpfen, wenn diese Bestrebungen zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bzw. gegen den Gedanken der Völkerverständigung erkennen lassen (so auch: BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 72; VG Cottbus, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 3 L 306/21 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VG Schwerin, 05.05.2022 - 3 A 209/18
    Es ist keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit für ein künftiges Fehlverhalten i. S. d. Vorschrift erforderlich, sondern es reicht aus, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4/08 -, BeckRS 2008, 32586).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2021 - 6 S 2193/19

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einem Chapter des

    Auszug aus VG Schwerin, 05.05.2022 - 3 A 209/18
    Die in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortete Frage, welcher Zeitpunkt maßgeblich ist für die gerichtliche Beurteilung im Rahmen der Prüfung eines Waffen- und Munitionserwerbs- und Besitzverbotes - nach einer Auffassung ist der Zeitpunkt der Behördenentscheidung (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 7. Februar 2018 - 20 B 704/17 -, BeckRS 2018, 3773) nach der anderen der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1978 - I C 23.76 - OVG Hamburg, Beschluss vom 13. April 2011 - 3 Bf 86/10 -, BeckRS 2011, 53109; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Mai 2021 - 6 S 2193/19 -) maßgeblich -, kann hier dahingestellt bleiben, da nach beiden Auffassungen die Unzuverlässigkeit des Klägers anzunehmen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - 20 B 704/17

    Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen der regelhaft anzunehmenden

    Auszug aus VG Schwerin, 05.05.2022 - 3 A 209/18
    Die in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortete Frage, welcher Zeitpunkt maßgeblich ist für die gerichtliche Beurteilung im Rahmen der Prüfung eines Waffen- und Munitionserwerbs- und Besitzverbotes - nach einer Auffassung ist der Zeitpunkt der Behördenentscheidung (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 7. Februar 2018 - 20 B 704/17 -, BeckRS 2018, 3773) nach der anderen der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1978 - I C 23.76 - OVG Hamburg, Beschluss vom 13. April 2011 - 3 Bf 86/10 -, BeckRS 2011, 53109; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Mai 2021 - 6 S 2193/19 -) maßgeblich -, kann hier dahingestellt bleiben, da nach beiden Auffassungen die Unzuverlässigkeit des Klägers anzunehmen ist.
  • BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97
  • VGH Hessen, 07.12.2017 - 4 A 814/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in einem Motorradclub

  • VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen

  • OVG Hamburg, 13.04.2011 - 3 Bf 86/10

    Besitz- und Erwerbsverbot für Waffen und Munition

  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711
  • VG Cottbus, 28.10.2021 - 3 L 306/21

    "III. Weg": Waffenverbot für Fördermitglied der Partei

  • VG Berlin, 16.03.2020 - 1 L 14.20

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte mit Munitionserwerbsberechtigung

  • VG Bayreuth, 15.12.2020 - B 1 K 19.277

    Rücknahme des Kleinen Waffenscheins und die Untersagung des Erwerbs und des

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 23.76

    Waffenbesitzverbot - Fünfjahresfrist

  • VG Schwerin, 05.05.2022 - 3 A 263/21

    Klage auf Erteilung eines Jagdscheins erfolglos, da Kläger waffenrechtlich

    Im Übrigen hat der Kläger entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung gegen die Regelung Nr. 1 des waffenrechtlichen Bescheides - Untersagung von Besitz und Erwerb von Waffen - mit Schreiben vom 24. Januar 2018 - eingegangen bei Gericht am 26. Januar 2018 - unmittelbar Klage in der Hauptsache (3 A 209/18 SN; vormals 7 B 209/18 SN) eingereicht und zugleich Anträge im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die sofortigen Vollzugsanordnungen in dem jagdrechtlichen wie auch waffenrechtlichen Bescheid (7 B 210/18 SN) gestellt.

    Die Klage im Hauptsacheverfahren 3 A 209/18 SN wurde mit Urteil vom 5. Mai 2022 abgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakten - 3 A 209/18 SN -, - 3 A 1214/18 SN -, - 3 A 1383/18 SN - - 7 B 210/SN - - 7 B 1158/18 SN - - 7 B 1585/18 SN - - 7 B 2064/19 SN -) sowie den jeweiligen Verwaltungsvorgängen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

    Insoweit werden auf die diesbezüglichen Ausführungen im Urteil der Kammer vom 5. Mai 2022 im waffenrechtlichen Verfahren unter dem Az.: 3 A 209/18 SN verwiesen.

    Auch die gegen das erlassene Verbot gerichtete Klage im Hauptsacheverfahren wurde mit Urteil vom 5. Mai 2022 - 3 A 209/18 SN - abgewiesen; insoweit wird auf die Ausführungen in den jeweiligen Entscheidungen verwiesen.

  • VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684

    Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen

    Die Antragsgegnerin ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Abwägung der betroffenen Interessen zu dem Ergebnis gelangt, dass das Rechtsgut der öffentlichen Sicherheit und der Schutz der Individualrechtsgüter Dritter höher zu gewichten sind, als das persönliche Interesse des Antragstellers Umgang (auch) mit (erlaubnisfreien) Waffen und Munition haben zu dürfen (vgl. auch VGH BW, B.v. 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - juris Rn. 17 zu einem Waffenverbot auf der Grundlage von § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 4 WaffG i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa WaffG; vgl. auch VG Schwerin, U.v. 5.5.2022 - 3 A 209/18 SN - juris Rn. 67).
  • VG Schwerin, 24.11.2022 - 6 A 1813/19

    Kindertagespflegeerlaubnis für Tagesmutter mit NPD-Bezug

    aa) und Buchst. c) WaffG), reicht eine kritische oder ablehnende Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung regelmäßig noch nicht zur Annahme der Unzuverlässigkeit aus (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 5. Mai 2022 - 3 A 209/18 - juris Rn. 35 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • VG Berlin, 12.04.2023 - 31 K 22.22

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Diese Einschätzung wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung einhellig geteilt, und zwar gerade auch im waffenrechtlichen Kontext (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juli 2022 - 6 S 988/22 -, juris Rn. 13; Hessischer VGH, Urteil vom 12. Oktober 2017, a.a.O., Rn. 38 ff.; VG Potsdam, Beschluss vom 2. März 2023, a.a.O., Rn. 16; VG Schwerin, Urteil vom 5. Mai 2022 - 3 A 209/18 SN -, juris Rn. 36 ff.; VG Gießen, Beschlüsse vom 23. Dezember 2019 - 9 L 2757/19.GI -, juris Rn. 22 f., und vom 5. Juli 2018 - 9 L 1982/18.GI -, juris Rn. 22; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 17 K 532/17 -, juris Ls. 2 u. Rn. 32; aus der waffenrechtlichen Literatur etwa auch Gade, a.a.O., § 5 Rn. 29c).
  • VG Potsdam, 02.03.2023 - 3 L 10/23
    Dies gilt auch dann, wenn Veranstaltungen zur Festigung der inneren Strukturen beitragen bzw. dem persönlichen Zusammenhalt von Mitgliedern und Sympathisanten dienen (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 5. Mai 2022 - 3 A 209/18 SN -, juris Rn. 35 m.w.N.).
  • VG Schwerin, 05.05.2022 - 3 A 1214/18

    Klage gegen waffenrechtliche Nebenverfügungen erfolglos, da Kläger

    Auch die gegen das erlassene Verbot gerichtete Klage im Hauptsacheverfahren wurde mit Urteil vom 5. Mai 2022 - 3 A 209/18 SN - abgewiesen; insoweit wird auf die Ausführungen in dem Urteil verwiesen.
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